Wir beraten:
- im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB
- bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
- vor, während und nach Pränataluntersuchung und bei möglicher Behinderung des Kindes
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- bei Partnerschafts- und Familienproblemen
- und unterstützen Eltern, deren Kind nicht zum Leben kommen konnte (z.B. nach Fehl- oder Totgeburt, nach Schwangerschaftsabbruch…)
- bei anonymer und vertraulicher Geburt
Wir informieren:
- über gesetzliche Ansprüche und Leistungen (z.B. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Unterhalt…)
- über soziale und finanzielle Hilfen
- über Hilfsangebote vor Ort (z.B. Hebammen, frühe Hilfen, Familienpaten ….)
- über Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ und weiterer Hilfsfonds
Wir bieten Informationseinheiten und sexualpädagogische Projekte zu den Themen Liebe, Sexualität und Verhütung für Schulklassen, Multiplikatoren und Eltern an.
Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich und ergebnisoffen.